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Erstmals seit 1983 wieder mehr Tiere für Versuche eingesetzt

Bern (AP) Erstmals seit 1983 sind letztes Jahr in der Schweiz wieder mehr Versuchstiere eingesetzt worden als im Vorjahr. Die Zahl der verwendeten Tiere stieg letztes Jahr um 5,6 Prozent auf 446.654, wie das BVET mitteilte. Die Belastung der Versuchstiere sei dagegen zurückgegangen. Rund die Hälfte der Tiere wurden in Basel eingesetzt.

Von den 446.654 bewilligungspflichtigen Tierversuchen waren im vergangenen Jahr 4,6 Prozent (Vorjahr: 5,3 Prozent) der Tiere schweren Belastungen ausgesetzt, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schreibt. Diese schwerbelastenden Versuche dienten grösstenteils der Qualitätssicherung biologischer Produkte - vor allem Impfstoffe - sowie der Entwicklung und Prüfung neuer Medikamente. Mittleren Belastungen waren 23,1 (24,5) Prozent, keiner oder geringer Belastung 72,2 (70,5) der Versuchstiere ausgesetzt. Für Kosmetika wurden auch im vergangenen Jahr keine Versuchstiere gebraucht.

Rund die Hälfte der verwendeten Versuchstiere wurden im Kanton Basel-Stadt verwendet, wie der gleichentags veröffentlichten kantonalen Statistik zu entnehmen ist. Dort wurden 216.472 Tiere in bewilligungspflichtigen Versuchen eingesetzt, 0,6 Prozent weniger als im Vorjahr.

In über 90 Prozent der bewilligungspflichtigen Versuche wurden laut laut BVET-Angaben Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen eingesetzt. Weiter wurden Fische, Kaninchen, Nutztiere, Hunde, Katzen, Affen, Geflügel und Amphibien verwendet.

Zu den bewilligungspflichtigen hinzu kommen nicht bewilligungspflichtige Versuche, wie der BVET-Mitteilung weiter zu entnehmen ist. Für diese nicht belastenden Versuche wurden 128.500 Tiere verwendet, verglichen mit 142.331 im Vorjahr. Diese Versuche umfassen grösstenteils das Töten von Tieren zur Organ- oder Gewebeentnahme sowie Fütterungsuntersuchungen bei Geflügelherden.

Die Zahl der Tierversuchsbewilligungen blieb mit 2.246 im Vorjahresvergleich konstant. 930 Bewilligungen wurden neu erteilt, fast ein Drittel davon mit Auflagen. Sieben Gesuche wurden abgelehnt. Bei zehn Bewilligungen wurden Präzisierungen angefordert oder Teile der Versuche beanstandet. In einem Fall erhob das BVET laut eigenen Angaben Beschwerde gegen die kantonale Bewilligung, gegen verschiedene Personen wurden Strafverfahren eingeleitet, weil sie ohne ausreichende Bewilligung Tierversuche durchgeführt hatten.

AP Schweiz - Meldung vom 27.06.2002

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