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Feldhamster muss geschützt werden - Verstöße gegen Europa-Recht

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bleibt dabei: Der Feldhamster muss geschützt werden, das geplante BoA-Kraftwerk ist nicht genehmigungsfähig. Die von RWE Power nachgereichten Ergänzungen zum Bauantrag können die artenschutzrechtlichen Verstöße der bisherigen Planung nicht heilen, meinte am Freitag BUND-Landesgeschäftsführer Dirk Jansen.

Eine Genehmigung des Kraftwerks-Vorhabens auf Grundlage des nun bei der Bezirksregierung vorliegenden Antrages wäre „unvereinbar mit dem europäischen Recht“. Jansen kritisiert vor allem einen „eklatanten Verstoß gegen artenschutzrechtliche Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHR)“. Am Montag endet die offizielle Einwendungsfrist gegen das geplante BoA-Kraftwerk.

„Auch wenn die RWE Power nunmehr die Existenz des Feldhamsters nicht weiter bestreitet, ist ihr die Bedeutung der FFHR offenbar noch immer nicht bewusst“, kritisiert Jansen. Die Richtlinie verbiete eindeutig, artengeschützte Tiere wie den Feldhamster weder absichtlich zu stören, noch deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen.

Nachdem ein von RWE beauftragter Gutachter im Sommer drei verlassene Winterquartiere des seltenen Nagers gefunden hatte, steht für den BUND-Geschäftsführer fest: „Diese Zufluchtsstätten belegen die - zumindest zeitweise - Existenz des Feldhamsters auf dem Baugelände.“ Zwar seien keine lebenden Tiere gefunden worden, doch: „Daraus auf die Nichtexistenz des Hamsters zu schließen, ist unzulässig.

Vielmehr muss gerade die Existenz von Winterbauen als deutlicher Hinweis auf das ganzjährige Vorhandensein der Feldhamster gewertet werden“, meint Jansen. Aus seiner Sicht lägen „ausreichend Belege für die Existenz“ des Tieres vor, um das weitere Procedere des Artenschutzes auszulösen. „Die notwendigen Prüfschritte der FFH-Richtlinie wurden nicht vorgenommen, das muss behoben werden“, fordert der BUND.

Notwendige Prüfung einleiten Dirk Jansen beklagt sowohl eine „aussagekräftige Bestandserhebung“ als auch spezifische Verbreitungsangaben im betreffenden Lebensraum“. Von daher müsse „zwingend eine Nachkartierung nach anerkannten Standards“ vorgenommen werden.

Nach Meinung von Experten sei der Zeitpunkt einer solchen Kartierung entscheidend: „Nur eine Frühjahrskartierung etwa im Mai lässt danach genaue Rückschlüsse auf die Populationsgröße zu“, meint der BUND-Sprecher. Diese Kartierung müsse nicht nur auf dem Baugelände, sondern auch in einem Umfeld von 500 Metern erfolgen.

„Nur so kann eine Einschätzung vorgenommen werden, welchen Stellenwert das Hamstervorkommen hat“, betont Dirk Jansen. In seinem Schreiben an die Bezirksregierung fordert er die Einleitung der notwendigen Prüfschritte nach der europäischen Richtlinie. Bildunterschriften: Der Hamster-Streit geht weiter: Der BUND fordert aussagekräftige Untersuchungen.

ngz-online.de - Meldung vom 14.1.2005

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