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Hamster kosten jetzt 2,7 Millionen

Der Stadtrat gab gestern grünes Licht für das "Hamsterkonzept", das den Weg für den Wirtschaftspark Süd in Hechtsheim frei machen soll. Dieses Konzept verteuert die Geländekosten für das neue Hechtsheimer Gewerbegebiet um 2,7 Millionen Euro, ist aber Grundlage für das Baurecht, das ab April greifen soll.

Die unter Naturschutz stehenden Feldhamster beschäftigten erneut den Bauausschuss, der sich eigens zu einer Sondersitzung direkt vor der Ratssitzung traf. Denn die Zeit drängt: Schließlich müssen die Bagger im April anrollen, um mit den Erschließungsarbeiten auf dem Areal entlang der Rheinhessenstraße in Höhe der Baumschule Fuchs starten zu können. Nur so ist gewährleistet, dass die Rheinland-Pfalz-Ausstellung wie geplant im Frühjahr 2005 hier erstmals ihre Pforten öffnen kann.

Die Mainzer Messe-Gesellschaft (MMG) wartet schon seit langem auf das Signal, ihre Idee von einem provisorischen Ausstellungsgelände im hinteren Bereich des Areals verwirklichen zu können. Nach dem positiven Votum will Wirtschaftsdezernent Franz Ringhoffer (FDP) jetzt weiter mit der MMG verhandeln.

Baudezernent Norbert Schüler (CDU) betonte, mit dem neuen Konzept hätten die Kosten, die unter anderem durch den zusätzlichen Geländebedarf für den Hamsterschutz zustande kommen, von ursprünglich 6,8 Millionen auf nunmehr 2,7 Millionen Euro gedrückt werden können. Gegen die Stimmen der Grünen votierte der Ausschuss und später der Stadtrat dafür, die landespflegerischen Ausgleichsflächen um 30 Prozent zu reduzieren. "Der Wirtschaftspark wäre sonst nicht mehr vermarktbar." Jetzt muss die Aufsichtsbehörde diesem Verfahren noch zustimmen.

Schüler und Ringhoffer verdeutlichten, dass der Hamsterschutz durch die EU rechtlich vorgeschrieben sei. Wenn die Stadt diese Regelungen nicht beachte, könne der Wirtschaftspark nicht realisiert werden. Barbara Lampe (Grüne) hingegen sprach sich gegen eine Verringerung der Fläche aus, die eine Ausgleich für die Versiegelung des Geländes schaffen soll.

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Allgemeine Zeitung - Meldung vom 5.2.2004

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