Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die üblichen Heimtiere, dazu gehören auch Hamster, in der Mietwohnung gehalten werden dürfen.
Zuletzt aktualisiert am 07.06.2014 von Stefen Baetge.
Fahren Sie einfach mit der Mouse über die einzelnen Buchstaben, die jeweiligen Begriffe/Stichworte werden dann eingeblendet.