Kommt ein Mensch oder eine Sache durch ein Tier zu Schaden, so haftet der Halter. Dies gilt bei Hamstern eigentlich nur dann, wenn das Tier beispielsweise ein Kind beißt. Wird es jedoch provoziert, so kommt ein Mitverschulden des Verletzten in Betracht. Es ist auch noch kein Fall bekannt, indem ein Hamsterbesitzer auf Schadensanspruch verklagt wurde.
Zuletzt aktualisiert am 04.06.2014 von Stefen Baetge.
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