Das Tierschutzgesetz schreibt dem Halter von Heimtieren eine gewisse Regelung und Fürsorge bei der Haltung und Pflege der Tiere vor. Es dient einer weitestgehend artgerechten und vor allem ohne Schäden fürs Tier verlaufenden Haltung.
Zuletzt aktualisiert am 04.06.2014 von Stefen Baetge.
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