Mittlerweile gibt es verschiedene Baumarktketten, die Nagetiere zum Verkauf anbieten. Im Großen und Ganzen sollten hier natürlich dieselben Vorraussetzungen gegeben sein wie in guten Zoofachgeschäften. Auch hier muss jemand mit einem Sachkundenachweis anwesend sein, auch hier sollten die Behausungen ausreichend groß, interessant und sauber sein und das Personal sollte natürlich potentielle Käufer ausreichend und korrekt beraten können. Vor allem aber sollte der Verkauf der Tiere, des Futters und Zubehör in einer separaten, dem Baumarkt angegliederten, Zooabteilung stattfinden.
Aber es gibt ein paar Punkte, die beim Baumarkt noch zusätzlich beachtet werden müssen, wenn man mit seinem Tierkauf keine schlechte Haltung finanzieren möchte.
Leider erlebt man oft katastrophale Bedingungen in Baumärkten bzw. in deren Zooabteilungen und ein Kauf der Tiere spielt dann auch noch in die Taschen solcher Läden, hat man ein Tier „gerettet“ ist ein Neues da. Besser ist da schon der Versuch gegen solche Bedingungen vorzugehen, indem man sie dem staatlichen Veterinäramt meldet oder den örtlichen Tierschutzverein einschaltet und dort einen Bericht über das Erlebte abgibt, am Besten mit Zeugen. Darin sollte der Tatbesandt stehen, der genaue Zeitpunkt - Datum, Uhrzeit - der Name des zuständigen Verkäufers und evtl. weiter wichtig Einzelheiten. Ob es etwas bringst bleibt natürlich immer abzuwarten, jedoch ist das Veterinäramt dazu verpflichtet solchen Dingen nachzugehen, gerade wenn sie öfter vorkommen.